A-Lizenz

Die Trainerlizenz A ist ab Ausstellungsdatum zwei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die A-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten um zwei Jahre verlängert.

In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.

Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 Lerneinheiten wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission.

 

B-Lizenz

Die Trainerlizenz B ist ab Ausstellung drei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die B-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten um drei Jahre verlängert.

In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.

Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 Lerneinheiten wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission.

C-Lizenz

Die Trainerlizenz C ist ab Ausstellung vier Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die C-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom Landesverband anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten um vier Jahre verlängert.

Für die Verlängerung der C-Lizenz sind die Landesverbände zuständig. Alle weiteren Infos zur Lizenzverlängerung können auf der jeweiligen Homepage des Landesverbandes eingesehen werden.