Zulassungsvoraussetzungen

 

  • – Mitglied in einem Landesverband-Sportverein
  • – Trainerlizenz C (Leistungssport, DBB)
  • – Nachweis leistungsorientierter Trainertätigkeit (z. B. Landesverbände/Regionalliga, U16 oder  älter)
  • – überdurchschnittliches Spielpraktisches Können
  • – DOSB-Ehrenkodex
  • – Empfehlung des Landesverbands
  • – Online Regeltest im E-Learning-Portal
  • – Weitere Details gemäß aktueller Ausschreibung

 

Ausbildungsinhalte

  • – Kick-Off-Meeting (Online)
  • – 9-tägiger Präsenzlehrgang
  • – 6 Hospitationen (2 ausführlich) digital dokumentiert
  • – Teilnahme an 1 DBB-Fortbildung
  • – Theorie- und Praxisprüfung
  • – Erstellung eines Playbooks

 

Qualifikationen durch B:ADVANCED

  • – Training/Betreuung von Landesstützpunkten
  • – Coaching in 1. Regionalliga, 2. DBBL, ProB, ProA
  • – Aus-/Fortbildung und Prüfung von C-Breitensport-Kandidat:innen
  • – Mentoring von C-Breitensport-Trainer:innen

 

  • Lizenz-Gültigkeit und -Verlängerung
  • – Gültigkeit: 3 Jahre, Verlängerung durch anerkannte Fortbildungen des DBB

Ziele

Du entwickelst Dich weiter!

 

Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz

Trainer:innen

  • – Fördern Motivation und Leistung bis in den Hochleistungsbereich.
  • – Berücksichtigen soziale Faktoren (z. B. Elternhaus, Schule, Beruf) und wirken positiv auf die   Persönlichkeitsentwicklung ein.
  • – Achten auf entwicklungsgemäße und geschlechtsspezifische Besonderheiten.
  • – Handeln verantwortungsvoll gemäß den bildungspolitischen Zielen des DBB.
  • – Fördern Gesundheit und reduzieren Risiken im Leistungssport.
  • – Beachten den Ehrenkodex für Trainer:innen.
  • – Planen und organisieren ihre eigene Weiterbildung.

 

Fachkompetenz

Trainer:innen

  • – Optimieren Training und Wettkämpfe im Hochleistungsbereich.
  • – Organisieren, bewerten und begleiten leistungsorientiertes Training und Wettkämpfe.
  • – Setzen Rahmentrainingspläne des DBB um.
  • – Vertiefen ihr Wissen durch Praxis und kennen aktuelle Wettkampfregeln.
  • – Nutzen Fördersysteme für Nachwuchsspieler:innen.
  • – Schaffen motivierende Sportangebote.

 

Methoden- und Vermittlungskompetenz

Trainer:innen

  • – Planen, organisieren und bewerten Trainingseinheiten.
  • – Wenden vielseitige Lehr- und Trainingsmethoden an.
  • – Leiten Individual- und Gruppentrainings aus Rahmentrainingsplänen ab.
  • – Fördern Eigeninitiative und geben Zeit zur Informationsverarbeitung.

 

B-Prüfung

Zulassung:

Zur Prüfung zugelassen wird, wer innerhalb von zwei Jahren alle Ausbildungsabschnitte abgeschlossen und ausreichende technische sowie spielerische Fähigkeiten nachgewiesen hat.

 

Prüfungsbereiche:

        1.    Lehrprobe:

             Dauer: 30 Minuten.

             Vorbereitung: Schriftliches Konzept (max. 5 Seiten) und eine 90-minütige Trainingseinheit mit technisch-taktischen Schwerpunkten.

             Einreichung: Konzept vier Wochen vor Prüfung per E-Mail; Bewertung zwei Wochen vor Beginn. Nachbesserung möglich.

             Mitbringen: Zwei gedruckte Exemplare der Lehrprobe zur Prüfung.

        2.    Mündliche Prüfung:

             Dauer: 30 Minuten.

             Inhalte: Themen aus Angriff, Verteidigung und fachübergreifenden Aspekten gemäß Lehrgangsinhalten und Literaturhinweisen.

             Sprache: Deutsch (in Ausnahmefällen Englisch).

 

Bewertung:

             Leistungen werden mit +“ (vollständig erfüllt), 0“ (tolerierbare Mängel) oder “ (nicht erfüllt) bewertet.

             Prädikat „hervorragend“ für herausragende Prüfungen möglich.

             Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden.

 

Bestehen:

             Lehrprobe: Schriftliche Ausarbeitung mind. „0“, praktische Kriterien mind. 3x „+“ und kein „“.

             Mündliche Prüfung: Mindestens ein „+“ und kein „“ pro Themenkomplex.

 

Wiederholung:

             Nicht bestandene Teile können zweimal wiederholt werden.

             Nach der ersten Wiederholung sind zusätzliche Auflagen erforderlich (z. B. Fortbildungen, Praktika, Mentoring).

             Nach dreimaligem Nichtbestehen ist die Ausbildung zu wiederholen.

 

Lizenzierung und Verlängerung:

             Lizenz gültig für 3 Jahre, Verlängerung durch 15 LE anerkannter Fortbildungen um weitere 3 Jahre.

             Nach 5 Jahren ohne Verlängerung ist eine Wiederbelebung durch 45 LE erforderlich.

             Lizenz-Entzug möglich bei schweren Verstößen gegen Regeln oder ethische Grundsätze.