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„Die vorzeitige Verlängerung des Grundlagenvertrages dokumentiert die gute und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen DBB und DBBL. Wir leben unsere Partnerschaft – nicht zuletzt durch die Einsetzung unserer Task Force für den Damenbasketball – auf einer harmonischen und ergebnisorientierten Basis. Durch den Grundlagenvertrag haben wir nun Planungssicherheit für viele weitere Jahre“, sagt Ingo Weiss.
Philipp Reuner zeigt sich erfreut: „Bereits im Sommer letzten Jahres haben wir Kontakt mit dem DBB aufgenommen und seither sehr vertrauensvolle und äußerst konstruktive Gespräche geführt. Dafür bedanke ich mich recht herzlich! Unser Ziel ist es, die Strukturen der Damen Basketball Bundesligen in den kommenden Jahren sukzessive weiterzuentwickeln und unseren Beitrag zur Stärkung des Damenbasketballs in Deutschland zu leisten. Dabei stehen wir ganz am Anfang eines langfristigen Prozesses. Umso mehr freut es uns, dass wir nun den Grundlagenvertrag bis mindestens 2032 vorzeitig verlängern konnten. Diese Basis ermöglicht uns, die im Rahmen unserer Task Force für den Damenbasketball bereits erörterten Themenfelder weiter zu vertiefen und gemeinsam mit unseren Clubs die Damen Basketball Bundesligen in den kommenden Jahren aktiv zu gestalten. Es liegen etliche Aufgaben vor uns, die wir nun zusammen angehen werden.“
Der Grundlagenvertrag zwischen DBB und DBBL regelt die Zusammenarbeit zwischen Verband und Liga hinsichtlich der Organisation des (Spitzen-)-Damenbasketballs in Deutschland. Die DBBL erhält vom DBB das Recht für die Planung, zur Organisation und Durchführung ihrer Veranstaltungen (u.a. Deutsche Meisterschaft, Deutscher Pokal) und verwertet auf dieser Grundlage alle sich aus den Veranstaltungen ergebenden medialen und werblichen Vermarktungsrechte.
Der neue Grundlagenvertrag beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2032. Sollte er nicht von einer der beiden Parteien zum 30. Juni 2031 gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere fünf Jahre bis zum 30. Juni 2037.
Über die detaillierten Inhalte des Vertrages vereinbarten beide Seiten Stillschweigen.
„Verstärkt“ durch einige Landesverbandspräsidenten wurden die Grundlagenverträge unterzeichnet.