Vorraussetzungen Leistungssport

Allgemeine Bestimmungen

Die Ausbildungsdauer der Trainerlizenz B-Leistungssport beträgt 90 Lerneinheiten, Trainerkandidatinnen und Trainerkandidaten  besuchen den Grund- und Aufbaulehrgang (60 LE) sowie einen Wahlpflichtlehrgang (15 LE) aus dem Fortbildungsangebot. Zusätzlich sind bis zur Prüfung 10 Hospitationen (15 LE) nachzuweisen. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer alle Ausbildungsteile vollständig besucht, die Einzahlung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nachgewiesen, sich verbindlich zur Prüfung angemeldet und die Lehrprobe in schriftlicher sowie in digitaler Form eingereicht hat. Eine aktive Mitarbeit im Rahmen der Ausbildung ist verpflichtend und Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Der Prüfungslehrgang findet in der Regel einen Monat nach dem Grund- und Aufbaulehrgang statt.

Die B-Lizenz Leistungssport ist für folgende Tätigkeitsfelder vorgesehen:
a) Training und Betreuung von Leistungsstützpunkten der Landesverbände,  von Spitzenjugendmannschaften sowie von Seniorenmannschaften der 2. Bundesliga und Regionalliga
b) Erstellung und Durchführung von Rahmentrainingsplänen
c) Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Trainern und Trainerinnen C

Zulassungsvoraussetzungen:

a) Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landesverbands,
b) Besitz der gültigen Trainerlizenz C (Leistungssport) des DBB,
c) Nachweis leistungsorientierter Trainertätigkeit in den letzten zwei Jahren, besonders auf Landesverbandsebene und/oder in den Regionalligen (mehrjährige Headcoach Erfahrung und Erfahrungen im Leistungssportbereich U16 und/oder älter),
d) überdurchschnittliches spielpraktisches Können,
e) Anerkennung des DOSB-Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainern,
f) Empfehlung durch den zuständigen Landesverband,
g) weitere in der aktuellen Ausschreibung genannte Erfordernisse
Lehrgangsunterlagen
Die Ausbildung zur Trainerin und zum Trainer B-Leistungssport erfolgt auf der Grundlage des aktuellen B-Curriculums sowie der zu Beginn des Lehrgangs verbindlich bekannt gegebenen Literatur. Das B-Curriculum steht für Referenten, Referentinnen  und Teilnehmern sowie Teinehmerinnen zum Download bereit.
Hospitationen
Jede Trainerkandidatin und jeder Trainerkandidat muss im Rahmen seiner Trainerausbildung neben dem Besuch der Ausbildungslehrgänge und einer Fortbildung/Coach Clinic 10 Hospitationen ableisten. Dabei handelt es sich um den Besuch von Trainingseinheiten (mindestens 90 min) bei mindestens zwei verschiedenen A-Trainern oder -Trainerinnen. Die Hospitationen sollten idealerweise mit einer Nachbesprechung der besuchten Einheit beschlossen werden. Anerkannt werden A-Trainerinnen und -Trainer von Bundesligisten sowie von Auswahlmannschaften auf Bundes- und Landesebene. Jede einzelne Hospitation muss auf einem eigenen Hospitationsbogen dokumentiert werde (siehe Hospitationen).
Online Regeltest für Trainer
Jeder Trainerkandidat und jede Trainerkandidatin muss im Rahmen der B-Ausbildung den Online Regeltest für Trainer im E-Learning des DBB absolvieren und vor der B-Prüfung bestanden haben!
Lizenverlängerung
Die Trainerlizenz B-Leistungssport ist ab Ausstellungsdatum drei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die B-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB anerkannt sind, im Umfang von mindestens 16 Lerneinheiten um drei Jahre verlängert.
In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.
Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 Lerneinheiten wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der Lehr- und Trainerkommission.
Die Rahmenrichtlinien enthalten weitere Informationen zur Trainingsausbildung des DBB!

Vorraussetzungen Breitensport

Allgemeine Bestimmungen
Die Ausbildungsdauer der Trainerlizenz B-Breitensport beträgt 90 Lerneinheiten, Trainerkandidatinnen und Trainerkandidaten  besuchen den Grund- und Aufbaulehrgang (60 LE) sowie einen oder mehrere Fortbildungen (15 LE) aus dem Bereich Mini bis U14. Zusätzlich sind bis zur Prüfung 10 Hospitationen (15 LE) nachzuweisen. Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer alle Ausbildungsteile vollständig besucht, die Einzahlung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nachgewiesen, sich verbindlich zur Prüfung angemeldet und die Lehrprobe in schriftlicher sowie in digitaler Form eingereicht hat. Eine aktive Mitarbeit im Rahmen der Ausbildung ist verpflichtend und Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme.
Der Prüfungslehrgang findet in der Regel einen Monat nach dem Grund- und Aufbaulehrgang statt.
Die B-Lizenz Breitensport ist für folgende Tätigkeitsfelder vorgesehen:
a) Training und Betreuung von Leistungsstützpunkten der Landesverbände,  von Jugendmannschaften oder Spitzenjugendmannschaften im Altersbereich U14 und jünger
b) Erstellung und Durchführung von Rahmentrainingsplänen
c) Aus- und Fortbildung sowie Prüfung von Trainern und Trainerinnen C-Breitensport
Die B-Lizenz Breitensport reicht nicht als Lizenznachweis für folgende Ligen (laut jeweiliger Ausschreibung) aus: WNBL, JBBL, NBBL, Regionalligen, 2. DBBL, ProB, ProA, DBBL.

Zulassungsvoraussetzungen:

a) Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landesverbands,
b) Besitz der gültigen Trainerlizenz C (Breitensport) des DBB,
c) Nachweis leistungsorientierter Trainertätigkeit in den letzten zwei Jahren (Headcoach Erfahrung und Erfahrungen im leistungsbezogenen Sportbereich Mini/U12/U14 und/oder älter)
d) überdurchschnittliches spielpraktisches Können,
e) Anerkennung des DOSB-Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainern,
f) Empfehlung durch den zuständigen Landesverband,
g) weitere in der aktuellen Ausschreibung genannte Erfordernisse
Lehrgangsunterlagen
Die Ausbildung zur Trainerin und zum Trainer B-Breitensport erfolgt auf der Grundlage des aktuellen B-Curriculums sowie der zu Beginn des Lehrgangs verbindlich bekannt gegebenen Literatur. Das B-Curriculum steht für Referenten, Referentinnen  und Teilnehmern sowie Teinehmerinnen zum Download bereit.
Hospitationen
Jede Trainerkandidatin und jeder Trainerkandidat muss im Rahmen seiner Trainerausbildung neben dem Besuch der Ausbildungslehrgänge und einer Fortbildung/Coach Clinic 10 Hospitationen ableisten. Dabei handelt es sich um den Besuch von Trainingseinheiten (mindestens 90 min) bei mindestens zwei verschiedenen Trainern oder Trainerinnen mit Trainerlizenz (und/oder Absolventen der Minitraineroffensive in Absprache) im leistungsorientierten U10 bis U14 Bereich. Die Hospitationen sollten idealerweise mit einer Nachbesprechung der besuchten Einheit beschlossen werden. Anerkannt werden Trainerinnen und Trainer von Bundesligisten sowie von Auswahlmannschaften auf Bundes- und Landesebene sowie vom Prüfungsausschuss des DBB benannte Personen. Jede einzelne Hospitation muss auf einem eigenen Hospitationsbogen dokumentiert werde (siehe Hospitationen).
Online Regeltest für Trainer
Jeder Trainerkandidat und jede Trainerkandidatin muss im Rahmen der B-Ausbildung den Online Regeltest für Trainer im E-Learning des DBB absolvieren und vor der B-Prüfung bestanden haben!
Lizenverlängerung
Die Trainerlizenz B ist ab Ausstellungsdatum drei Kalenderjahre gültig. Danach erlischt die Gültigkeit. Die B-Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten um drei Jahre verlängert.
In Ausnahmefällen können ausländische oder externe Fortbildungsmaßnahmen gegen die Zahlung einer Gebühr anerkannt werden.

Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 Lerneinheiten wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der Lehr- und TrainerkommissionDie Rahmenrichtlinien enthalten weitere Informationen zur Trainingsausbildung des DBB!

Von B-Breitensport zu B-Leistungssport Lizenz
Trainerinen und Trainer mit einer B-Breitensport Lizenz müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine B-Leistungssport Lizenz zu erlangen:
  • Besuch einer A-/B- Trainerfortbildung des DBB
  • Nachweis von 10 Hospitationen von mindestens zwei A-TrainerInnen im Leistungssport
  • Ablegen der B-Leistungssportprüfung (Theorie und Lehrprobe)
  • die B-Leistungssportprüfung kann jährlich wiedeholt werden

Ziele

Aufbauend auf den bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt.
Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Die Trainerin/der Trainer:
  • versteht es, die Motivation der Spielerinnen und Spieler bis hin zum Hochleistungsbereich weiterzuentwickeln, auszubauen und zu fördern,
  • kennt die Wechselwirkungen von Sozialfaktoren (Elternhaus, Schule / Ausbildung/ Beruf, Sozialstatus, Verein) leistungssportlicher Ausbildung, Sportmanagement und Sportsponsoring und kann sie in ihrer Komplexität erfassen und persönlichkeitsfördernd auf sie Einfluss nehmen,
  • kennt und berücksichtigt entwicklungsgemäße und geschlechtsspezifische Besonderheiten spezieller Leistungsgruppen,
  • ist sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Aktiven bewusst und handelt entsprechend den bildungspolitischen Zielen des DBB,
  • kennt die Bedeutung des Basketballsports für die Gesundheit sowie die Risikofaktoren im sportartspezifischen Leistungssport und wirkt Letzteren in der Sportpraxis entgegen,
  • kennt und beachtet den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer,
  • kann ihre/seine eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung selbstständig planen und organisieren
Fachkompetenz
Die Trainerin/der Trainer:
  • hat Struktur, Funktion und Bedeutung des Basketballsports als Leistungssport verinnerlicht und setzt sie im Prozess der Trainings- und Wettkampfoptimierung im Hochleistungsbereich um,
  • kann leistungsorientiertes Training sowie sportartspezifische Wettkämpfe organisieren, auswerten und die Sportlerdabei anleiten, vorbereiten und betreuen,
  • setzt die Rahmenkonzeption für das Aufbautraining bis hin zum Anschlusstraining auf der Grundlage der entsprechenden Rahmentrainingspläne des DBB und der LV um,
  • vertieft sein Wissen über das Grundlagentraining sowie das technische Leitbild durch Erfahrungen aus der Praxis,
  • besitzt umfassende Kenntnisse über aktuelle Wettkampfregeln und Sportgeräte sowie über regionale und nationale Leistungssporteinrichtungen,
  • kennt die Möglichkeiten nachwuchsspezifischer Fördersysteme und kann sie für ihre/seine Spielerinnen und Spieler nutzen,
  • schafft für die definierte Zielgruppe ein attraktives und motivierendes Sportangebot.
Methoden- und Vermittlungskompetenz
Die Trainerin/der Trainer:
  • verfügt über umfassendes pädagogisches Grundwissen zur Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Lern- bzw. Trainingseinheiten,
  • verfügt über eine umfassende Palette von Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden im Bereich des Grundlagen-, Aufbau- und Anschlusstrainings,
  • kann Individual- und Gruppentrainingspläne aus den Rahmentrainingsplänen des DBB und der LV ableiten,
  • hat ein Lehr -und Lernverständnis, das den Spielerinnen und Spielern genügend Zeit zur Informationsverarbeitung und Gelegenheit zur Eigeninitiativen lässt.

B-Prüfung

Zulassung
Zur Prüfung für die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport wird zugelassen, wer alle Ausbildungsabschnitte innerhalb zweier Kalenderjahre vollständig absolviert und im Laufe des Grundlehrgangs für die Lizenzstufe ausreichende technische und spielerische Fähigkeiten nachgewiesen hat.
Prüfungsbereiche
Der Befähigungsnachweis für die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport wird durch eine Lehrprobe (ca. 30 Minuten) und eine mündlichen Prüfung (ca. 30 Minuten) erbracht. Zur Lehrprobe legt der Kandidat ein schriftliches Konzept (Verlaufsplan und Planungsüberlegungen) vor, dessen Umfang fünf Seiten (DIN A4) nicht überschreitet. Das Lehrprobenthema besteht aus einem technisch-gruppentaktischen und einem taktischen Schwerpunkt und wird in der Regel am Ende des Grundlehrgangs zugelost. Die schriftliche Ausarbeitung (Beispiel) der Lehrprobe umfasst eine komplette Trainingseinheit von 90 Minuten; im Hauptteil des Trainings werden die Schwerpunktthemen der Lehrprobe in angemessenem Umfang behandelt. Die ausgearbeitete Lehrprobe wird ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zu einem festgelegten Termin per Email an die die Geschäftsstelle versandt ([email protected]). Zwei Wochen vor Prüfungsbeginn wird die Bewertung der Lehrprobe mitgeteilt. Bei nichtbestandener Lehrprobe besteht die Möglichkeit der Nacharbeitung. Zur Prüfung selbst bringen die Kandidaten zwei Lehrprobenausarbeitungen in gedruckter Form mit!
In der mündlichen Prüfung werden die Inhalte der Trainerausbildung C (Leistungssport bzw. Breitensport), des Basis- und des Wahlpflichtlehrgangs bzw. aller Module vorausgesetzt. Es werden Fragen zu den drei Themenkomplexen Angriff, Verteidigung und fachübergreifende Themen gestellt. Inhaltliche Grundlage sind die im Lehrgang bekannt gegebenen Literaturhinweise. Die Prüfungssprache ist deutsch.
Prüfungsformen, Prüfungsinhalte und Beurteilungskriterien werden den Kandidaten zu Beginn der Ausbildung vorgestellt, erläutert und mit ihnen erprobt.
Bewertung von Prüfungsleistungen
Leistungen in Prüfungsabschnitten werden mit
entspricht voll den Anforderungen,
vorhandene Mängel können noch toleriert werden und
– entspricht nicht den Anforderungen
bewertet. Zusätzlich kann die Prüfungskommission für besonders herausragend bestandene Prüfungen das Prädikat „hervorragend“ erteilen.
Die wesentlichen Gesichtspunkte der Beurteilung werden in einem Kurzprotokoll festgehalten.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung für die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport ist bestanden, wenn die Lehrprobe und die mündliche Prüfung bestanden wurden.
Die Lehrprobe ist bestanden, wenn die schriftliche Ausarbeitung mindestens mit „0“ bewertet wurde und von den Kriterien „Praktische Umsetzung, Trainingsökonomie, Fehlerkorrektur, Demonstration und Trainerverhalten“ mindestens drei mit „+“ und keines mit „“ bewertet wurden.
Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn zu keinem Fragenkomplex ein „“ erteilt wurde und mindestens ein„+“ erzielt wurde.
Versäumnis, Krankheit, Täuschung
Bleibt ein Kandidat unentschuldigt einem Prüfungsteil fern, so hat er diesen Prüfungsteil nicht bestanden. Ein Entschuldigungsgrund ist vom Prüfungsteilnehmer glaubhaft nachzuweisen.
Bedient sich ein Kandidat beim Ablegen eines Prüfungsteils unerlaubter Hilfsmittel, wird dieser Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet. In schweren Fällen kann der Kandidat von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden.
Prüfungswiederholung

Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung findet in der Regel im auf die Erstprüfung folgenden Kalenderjahr statt. Wird die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden, müssen folgende Bedingungen für die Zulassung zur zweiten Wiederholungprüfung erfüllt sein:
•             Entrichtung der doppelten Prüfungsgebühr
•             Belegung einer zusätzlichen DBB-Fortbildung nach Wahl (B-Leistungssport), Besuch festgelegter Fortbildungen im Bereich Mini bis U14 bis zu 15 LE (B-Breitensport)
•             10 zielgerichtete Hospitationen oder ein Praktikum von 3-5 Tagen im Rahmen eines Kaderlehrgangs (in Absprache mit dem Prüfungsausschuss)
•             Ein Prüfungsvorbereitungsgespräch (ggf. bei der Fortbildung) durch ein Mitglied aus dem Prüfer-/Ausbilderteam (PAT)
•             Eine zielgerichtete schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema oder unterstützende Maßnahmen (beispielsweise Mentoring, Videofeedback) bei Wiederholung der Lehrprobe

Die Auflagen müssen vor der zweiten Wiederholungsprüfung erfüllt sein, sonst erhält der Kandidat/die Kandidatin keine Zulassung. Besteht ein Kandidat/eine Kandidatin auch den dritten Versuch nicht, muss die komplette Ausbildung wiederholt werden!

 

Lizenzierung, Gültigkeit, Verlängerung, Lizenzentzug
Nach bestandener Prüfung, frühestens jedoch nach Vollendung des 18. Lebensjahres, wird dem Teilnehmer die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport des DBB ausgehändigt. Die Lizenzerteilung kann von zusätzlichen individuellen Auflagen abhängig gemacht werden (z.B. Besuch von spezifischen Fortbildungsveranstaltungen oder Nachqualifizierungen). Hierüber entscheidet der Vorsitzende der LTK.
Die Trainerlizenz B-Leistungssport oder B-Breitensport ist drei Jahre gültig. Am 30.06. des auf die Ausstellung folgenden dritten Jahres erlischt die Gültigkeit.
Eine gültige Lizenz wird durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die vom DBB für B-Trainer anerkannt sind, im Umfang von mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.
Eine nicht verlängerte Lizenz ruht. Eine Lizenz, die fünf Jahre oder länger ruht, lebt in der Regel nur durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen im Umfang von mindestens 45 LE wieder auf. Über Ausnahmen und Sonderfälle entscheidet der Vorsitzende der LTK.
Bei schweren Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen des DBB oder des LV, gegen strafrechtliche Normen und/oder ethisch-moralische Grundsätze wie den Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer kann die Lizenz durch Beschluss des Präsidiums des DBB entzogen werden.

Hospitationen

Jede Trainerkandidatin und jeder Trainerkandidat muss im Rahmen der Trainerausbildung neben dem Besuch der Ausbildungslehrgänge und einer Fortbildung/Coach Clinic 10 Hospitationen ableisten. Dabei handelt es sich um den Besuch von Trainingseinheiten (mindestens 90 min) bei mindestens zwei verschiedenen A-Trainern oder A-Trainerinnen. Die Hospitationen sollten idealerweise mit einer Nachbesprechung der besuchten Einheit beschlossen werden. Anerkannt werden A–Trainerinnen und A-Trainer von Bundesligisten (BBL, ProA, ProB, NBBL, JBBL, DBBL, 2.DBBL oder WNBL) sowie von Auswahlmannschaften auf Bundes- und Landesebene (B-Breitensport: 10 Hospitationen (mind. 90 Min.) bei mind. zwei verschiedenen Trainern mit Trainerlizenz (und/oder Absolventen der Minitraineroffensive in Absprache) im leistungsorientierten U10 bis U14 Bereich). Jede einzelne Hospitation muss auf einem eigenen Hospitationsbogen (Verlaufsplan der jeweiligen Trainingseinheit) dokumentiert werden. 2 von 10 Hospitationen müssen neben dem Verlaufsplan ausführlich bearbeitet werden (siehe „Ausführlicher Hospitationsbogen“). Hospitationen können nur in Ausnahmefällen im eigenen Verein absolviert werden.

Ehrenkodex

Der Ehrenkodex soll verschiedene Bereiche im Kontext des Persönlichkeitsschutzes abdecken und insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken. Der Ehrenkodex soll zum einen den Akteurinnen und Akteuren in Sportvereinen Handlungssicherheit verschaffen und ihnen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände in Richtung potenzieller Täterinnen und Täter erfolgen, wodurch das „Aufmerksamkeitssystem Sportverein/Sportverband“ verdeutlicht wird.