Sport braucht Ehrenamt: Jeder Sportverein oder -verband braucht für seine Arbeit ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Trainer/innen, Schiedsrichter/innen oder in der Organisation einbringen. Gerade für junge Freiwillige gibt es von der Bundesregierung und der Deutschen Sportjugend Programme, die die Bereitschaft zu einem solchen Engagement fördern sollen. Mit dem 2011 neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienst werden auch ältere Freiwillige (über 27 Jahre) angesprochen. Für die Sportorganisationen bieten diese Programme die Chance, engagierte Freiwillige zu gewinnen, die während ihres Freiwilligendienstes für ihre Aufgaben ausgebildet und weiter qualifiziert werden. Besonders für die jugendlichen Freiwilligen ist die Dienstzeit eine Zeit für die eigene Orientierung und Weiterbildung bspw. zwischen Schule und Studium oder Ausbildung. Die im Freiwilligendienst erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sollen den Freiwilligen auch nach ihrer Dienstzeit im beruflichen Werdegang oder bei ihrem weiteren Engagement im Sport hilfreich sein. Das kann durch Kurse bspw. zu Rethorik oder Medienkompetenz ebenso passieren wie durch eine Übungsleiterausbildung.

Der Deutsche Basketball Bund bietet in seinem Jugendsekretariat seit 2008 Einsatzstellen im Freiwilligendienst an. Mit einem Förderprogramm für FSJ-Stellen in den Basketballvereinen und seinen Landesverbänden hat er in den letzten Jahren beinahe 150 junge Freiwillige gewonnen, gefördert und weitergebildet. Nach dem Auslaufen der Förderung haben viele Vereine die Einsatzstellen in Eigenregie weitergeführt. Seit dem Jahr 2011 ist das DBB-Jugendsekretariat auch anerkannte Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst.

Freie oder vorhandene Einsatzstellen können auf den Internetseiten der Landessportjugenden gefunden oder dort erfragt werden. Interessierte Sportvereine können sich dort jederzeit zur Zulassung als Einsatzstelle für einen Freiwilligendienst bewerben.

Weitere Informationen gibt es unter www.freiwilligendienste-im-sport.de.

Freiwilliges Soziales Jahr im Sport

Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren, die ihre Schulpflicht voll erfüllt haben. Die Dauer des Freiwilligendienstes kann von 6-18 Monaten sein, in Ausnahmefällen können Dienste bis 24 Monate beantragt werden. Alle Einsatzstellen sind volle Stellen (39 Std./Woche). Alle Freiwilligen werden in Pflichtseminaren qualifiziert. Gleichzeitig treffen sie bei diesen Seminaren auf andere Freiwillige aus anderen Sportarten und Organisationen und können sich über ihre Erfahrungen intensiv austauschen. Zusätzlich dazu müssen sie weitere Bildungstage oder eine Lizenzausbildung absolvieren. Insgesamt besucht jede/r Freiwillige inkl. der Seminare mindestens 25 Bildungstage. Träger des FSJ sind meist die Landessportjugenden. Die Frewilligen erhalten für ihre Tätigkeit ein Taschengeld, das je nach Bundesland etwas unterschiedlich sein kann.

Das Aufgabengebiet der FSJ-Leistenden ist ausschließlich der Kinder-und Jugendsport, der den größten Teil der Tätigkeiten ausmachen muss.

Bundesfreiwilligendienst im Sport

Der Bundesfreiwilligendienst wurde geschaffen, um die Lücke zu schließen, die durch das Aussetzen der Wehrpflicht und den damit verbunden Wegfall des Zivildienstes entstanden ist. Der BFD steht Freiwilligen aller Altersklassen offen. Voraussetzung ist auch hier die volle Erfüllung der Schulpflicht. Ein BFD dauert ebenfalls 6-18 Monate, Verlängerungen bis 24 Monate können im Ausnahmefall beantragt werden. Die Bedingungen sind für Freiwillige unter 27 Jahren etwas anders als für ältere Freiwillige. Ältere Freiwillige müssen nur wenige Seminartage verpflichtend besuchen, während für die Freiwilligen unter 27 Jahren auch im BFD 25 Bildungstage zu besuchen sind. Natürlich stehen auch den älteren Freiwilligen zusätzliche Bildungstage offen.

Der BFD soll bei der Suche nach Freiwilligen und bei den Aufgabenfeldern neue Zielgruppen erschließen. So ist für Freiwillige über 27 Jahren auch eine Teilzeit-Beschäftigung (min. 20 Std./Woche) möglich und das Taschengeld darf auch zusätzlich zum ALG II ohne volle Anrechnung bezogen werden.

Weitere neue Zielgruppen sollen durch die wesentlich weiter gefassten Aufgabengebiete im BFD angesprochen und gewonnen werden. Ähnlich dem FSJ stehen den BFD-Leistenden natürlich Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport offen, darüber hinaus gibt es aber noch weitere Tätigkeitsfelder. Der BFD ermöglicht den Einsatz der Freiwilligen im Projekt- und Veranstaltungsmanagement, bei der Arbeit mit besonderen Zielgruppen im Sport, bei der Gestaltung, Instandhaltung und Betreuung von Sporträumen oder -anlagen (bspw. handwerkliche oder gärtnerische Tätigkeiten) sowie im Bereich Umwelt- und Naturschutz im Sport.

Der DBB beschäftigt aktuell zwei BFD-Leistende mit verschiedensten Aufagben in der Sportorganisation.

Deutsch-französischer Freiwilligendienst

Allgemeines

Seit dem Jahr 2006 gibt es den deutsch-französischen Freiwilligendienst, der sich in den letzten Jahren auch im Sport etablieren konnte. In diesem Jahr (2013) nehmen 14 deutsche und französische Freiwillige an diesem internationalen Freiwilligendienst teil und engagieren sich in deutschen und französischen Sportvereinen. Der deutsch-französische Freiwilligendienst soll weiter wachsen. Ab sofort können sich Vereine und Verbände als Einsatzstelle bewerben, wenn sie ab September 2013 einen französischen Freiwilligen für ein Jahr aufnehmen wollen. Informationen für interessierte Einsatzstellen sind als Anlage beigefügt. Auch Jugendliche im Alter von 18 bis 25 Jahren haben die Möglichkeit, sich für den nächsten Jahrgang zu bewerben.

Ausführliche Informationen für die Einsatzstellen

Hintergrund

Das Deutsch-Französische Jugendwerk koordiniert einen deutsch-französischen Freiwilligendienst im Rahmen des deutschen Freiwilligenprogramms „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ und des französischen „Service Civique“. Die Deutsche Sportjugend engagiert sich zusammen mit dem LandesSportBund Niedersachsen und dem ASC Göttingen dafür, dass auch im Sport ein Freiwilligendienst in Frankreich ermöglicht wird. Dieses Programm wird in Kooperation mit dem Französischen Olympischen Sportbund und der „Ligue de l’Enseignement“ erarbeitet und ermöglicht deutschen Freiwilligen zwischen 18 und 25 Jahren einen Einsatz in Frankreich und französischen Freiwilligen einen Freiwilligendienst in einer deutschen Einsatzstelle. Geförderte Freiwilligendienste gibt es in Frankreich seit dem Jahr 2006. Damit haben Freiwilligendienste eine ganz andere Tradition in Frankreich, als in Deutschland, wo es das Freiwillige Soziale Jahr bereits seit 1964 gibt. Zum weiteren Ausbau des deutsch-französischen Freiwilligendienstes haben Vereine und Verbände die Möglichkeit, sich als Einsatzstelle für einen französischen Freiwilligen zu bewerben. In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Informationen zum deutsch-französischen Freiwilligendienst zusammengetragen.

Pädagogische Begleitung

Die Verantwortung für die pädagogische Begleitung liegt bei der französischen Entsendeorganisation. Die Einsatzstelle stellt einen Tutor für die pädagogische Begleitung in der Einsatzstelle zur Verfügung. Zudem stehen der ASC Göttingen und die dsj bei Bedarf beratend zur Verfügung. Der/die Freiwillige wird während seines Freiwilligendienstes an drei Seminaren teilnehmen (25 Seminartage), die vom Deutsch-Französischen Jugendwerk organisiert und finanziert werden. Für diese Seminare müssen die Freiwilligen freigestellt werden.

Finanzierung

Der/die Freiwillige erhält eine Zuwendung über das französische Freiwilligenprogramm „Service Civique“ in Höhe von ca. 450,- Euro für Taschengeld und Verpflegung.
Die Einsatzstelle stellt dem Freiwilligen eine Unterkunft zur Verfügung. Bei Bedarf kann sie dafür eine Miete von max. 100€ vom Freiwilligen verlangen. Die Unterkunft stellt den finanziellen Eigenanteil der Einsatzstelle dar.

Sprache

Die Einsatzstelle kann in ihrer Beschreibung festlegen, welche Sprachkenntnisse bei dem/der Freiwilligen vorhanden sein sollen. Die Verständigung zwischen dem/der Freiwilligen und dem Tutor muss sichergestellt sein.

Aufgaben

Die Aufgaben der Freiwilligen können von den Einsatzstellen festgelegt werden. Sie müssen im Bereich der gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit liegen. Die Fremdsprachenkenntnisse der Freiwilligen sollen dabei beachtet und können genutzt werden (z.B. französischsprachige Sportstunden, Hausaufgabenhilfe, Unterstützung/Organisation eines dt-frz. Austausches …). Die Freiwilligen dürfen laut französischer Gesetzgebung keine Kurse alleine, ohne fachkundiger Begleitung eines Übungsleiters/einer Übungsleiterin anbieten.

Zeitraum

Die Dauer des Freiwillegendiensts beträgt 12 Monate. Er beginnt im September mit einem Vorbereitungs- und endet sich im August mit einem Auswertungsseminar. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden.

Unterkunft

Die Einsatzstelle stellt dem/der Freiwilligen eine Unterkunft zur Verfügung. Die Art der Unterkunft kann variieren. Möglich sind z.B. eine eigene Wohnung, eine WG, ein Wohnheimzimmer oder auch eine Gastfamilie. Die Unterkunft muss mindestens ein möbliertes Einzelzimmer, Dusche/WC und eine Kochmöglichkeit umfassen. Sie sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. Die Kosten für die Unterkunft trägt die Einsatzstelle. Sie stellen die Eigenleistung der Einsatzstelle dar. Bei Bedarf können max. 100 € von dem/der Freiwilligen als Miete genommen werden.

Versicherung

Der/die Freiwillige ist umfassend über den französischen Freiwilligendienst „Service Civique“ sozial-, kranken-, unfall- und haftpflichtversichert.

Interesse

Einsatzstellen können ihr Interesse anmelden. Details werden im Anschluss individuell geklärt. Die Anzahl der möglichen deutschen Einsatzstellen hängt davon ab, wie viele französische Einsatzstellen zur Verfügung stehen (gleiche Anzahl).

Weitere Informationen

Gerne können Sie sich bei der dsj (069/6700-340, [email protected] ) und beim ASC Göttingen (0551/ 51746-534, [email protected]) nach weiteren Informationen erkundigen.